Frye & Radau Rechtsanwälte

Die Frye & Radau Rechtsanwälte GbR ist aus der bereits seit dem Jahr 2001 bestehenden Anwaltskanzlei Jens Frye & Boris Radau GbR hervorgegangen und besteht nach dem Eintritt des Rechtsanwalts Gernot Radau im Jahr 2010 derzeit aus drei Gesellschaftern, den Rechtsanwälten Jens Frye, Boris Radau und Gernot Radau.

Wir legen Wert auf eine individuelle, persönliche Betreuung unserer Mandanten, zu denen sowohl Unternehmen, die öffentliche Hand als auch Privatpersonen zählen.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in zivil-, verwaltungs-, arbeits- und strafrechtlichen Prozessen. Allerdings bieten wir in den vorgenannten Rechtsbereichen auch maßgeschneiderte Rechtsberatung an, um Prozesse nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen. Abgerundet wird unsere Tätigkeit durch das Durchführen von (In-house-) Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen.

 

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