Als von der Landesjustizverwaltung bestellter, unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist ein Notar auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Zu den wesentlichen Aufgaben eines Notars zählen Beurkundungen sowie Beglaubigungen.

Die Beurkundung durch einen Notar ist für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben, zumeist in besonders sensiblen Bereichen des Lebens.

Aufgrund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten ist es bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften allerdings auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben oftmals sinnvoll und geboten, einen Notar aufzusuchen, denn insbesondere in diesen Rechtsangelegenheiten steht ihnen ein Notar als unparteiischer und der Verschwiegenheit verpflichteter Berater zur Seite.

Rechtsanwalt und Notar Boris Radau steht Ihnen insbesondere in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

Im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sowie der Übertragung und Belastung von Grundstücken (z. B. Kauf, Verkauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypotheken, Grundschulden etc.).

Bei der Gestaltung von Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen (z. B. Kauf, Verkauf, Umwandlung einer Gesellschaft, Handelsregistermeldung, Anteilsübertragung etc.).

Für vorausschauende Nachfolgeregelungen, damit der Wille des Testierenden zur Geltung kommt (z. B. Testament, Erbvertrag, übertragungsvertrag, Vorwegnahme der Erbfolge etc.).

Schließlich in den Bereichen Ehe, Partnerschaft, Familie und Vorsorge (z. B. Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung etc.).